Nederkorn Reise GmbH (hier NEDERKORN REISEN)
Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile gültig ab 1.02.2005

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobils Inhalt des zwischen der Firma Nederkorn Reise GmbH -nachstehend NEDERKORN REISEN genannt - und Ihnen zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch !

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

1.1 Gegenstand des Vertrages mit NEDERKORN REISEN ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils. NEDERKORN REISEN schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

1.2 Zwischen NEDERKORN REISEN und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Anmietung eines Reisemobils liegt ein Mietvertrag zugrunde und keine gebündelten Leistungen (Reiseveranstaltung).Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.

1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

1.5. Die Miete beginnt mit der Übernahme des Reisemobils durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter das Reisemobil an einen Beauftragten der NEDERKORN REISEN an einer NEDERKORN REISEN-Station persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das der Beauftragte bei der Rückgabe anfertigt, zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Reisemobil nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.

2. Mindestalter, Führerschein

Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 28 Jahre. Das Höchstalter beträgt 75 Jahre. Führerschein Klasse 3 für alle Modelle. Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

3. Mietpreise, Versicherungen

3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluß jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.

3.2 Die Mietpreise beinhalten: 250 Freikilometer pro Miettag (zusätzlich gefahrene kilometer werden zum Tagespreis/250 pro km verrechnet);Teilkasko mit EUR 300 bis 1000 Selbstbehalt und Vollkaskoschutz mit EUR 300 bis 1000 Selbstbeteiligung pro Schadensfall (300 €uro bei Abschluss einer Kautionsversicherung); unbegrenzte Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten; Mobilitätsgarantie der Hersteller. Treibstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.

3.3 Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet NEDERKORN REISEN EUR 0,40 Brutto Aufpreis pro Liter Diesel zzgl einmalig 10,-  Aufwandsopauschale

3.4 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde 25 (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis der NEDERKORN REISE GmbH mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet.

4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung

4.1 Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch NEDERKORN REISEN und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich.

4.2 Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von EUR 300 auf das in der Bestätigung genannte Konto von NEDERKORN REISEN zu überweisen. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der NEDERKORN REISEN nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 28 Tage vor Mietbeginn fällig.

4.3 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig: bis zu 50 Tage vor Übernahme: 10 % des Mietpreises, mindestens aber 300,-Euro; vom 49. bis 15. Tag vor Übernahme: 50 % des Mietpreises; ab 14. Tag: 80 % des Mietpreises; am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges: 95 %.

4.4 Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann von diesem bis spätestens 75 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn innerhalb der Saison umgebucht werden, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind und der Vermieter sein Einverständnis erklärt. Hierfür berechnet NEDERKORN REISEN eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 pro Änderung. Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer von der ersten bestätigten Reservierung ausgehend berechnet. Spätere Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Rücktritt zu den Bedingungen unter Ziffer 4.3 und anschließender Neubuchung möglich.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Die Kaution von 1000 muß entweder mit dem restlichen Mietpreis 28 Tage vor Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto von NEDERKORN REISEN gebührenfrei für den Empfänger eingegangen sein oder bei Fahrzeugübernahme gebührenfrei (Schecks oder Kreditkarten können nicht akzeptiert werden) hinterlegt werden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und voraussichtlicher Mietpreis sofort fällig.

5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Endabrechnung durch NEDERKORN REISEN erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.

5.3 Kommt der Mieter mit Forderungen in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

6. Haftung, Vollkaskoschutz

6.1 Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und die der Mieter oder sein Fahrer zu vertreten haben, haftet der Mieter mit bis zu 1000 Euro pro Schadensfall.

6.2 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten kann NEDERKORN REISEN nach eigenem Ermessen dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst eine Musterrechnungen für entsprechende Schäden vorlegen.

6.3 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO (bzw. vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden. Weiter haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung voll für alle Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und -breite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahrten ohne Einweisung entstanden sind.

6.4 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluß auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 9) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

6.5 Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. der NEDERKORN REISEN geltend gemachten Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.

6.6 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für für NEDERKORN REISEN in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden von NEDERKORN REISEN verursacht worden.

7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot

7.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich der Vermietstation, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.

7.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Übergabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.

8. Verhalten bei Unfällen

8.1 Der Mieter hat nach Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und die NEDERKORN REISE GmbH zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

8.2 Der Mieter hat NEDERKORN REISEN bei allen Schäden sofort telefonisch zu informieren und spätestens bei Rückgabe einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze abzugeben, sofern Nederkorn Reisen keine andere Anweisung gibt..

8.3 Der Unfallbericht muß Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten und von beiden Parteien unterschrieben sein.

8.4 Ist die voraussichtliche Schadenshöhe höher als die Eigenhaftung oder besitzt das Fahrzeug nicht mehr die vollständige Verkehrssicherheit, so ist NEDERKORN REISEN unverzüglich vom Mieter zu informieren.

9. Berechtigte Fahrer

9.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.

9.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überläßt, festzuhalten und dem NEDERKORN REISEN auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.

10. Verbotene Nutzung

10.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände.

10.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

10.3 Das Fahrzeug darf nur mit den in der Betriebsanleitung erlaubten Kraftstoffen betrieben werden.

11. Übergabe, Rücknahme

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei Fahrzeugübernahme an einer ausführlichen Einweisung in der Übergabe-Station teilzunehmen. NEDERKORN REISEN kann die Übergabe des Fahrzeuges solange vorenthalten bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

11.2 Vor der Rückgabe des Fahrzeugs muss dieses innen vom Mieter gereinigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden dem Mieter die Kosten für angefallene Reinigungsarbeiten (mindestens EUR 70) in Rechnung gestellt. Falls die Toilette vom NEDERKORN REISEN teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter Reinigungsgebühren von mindestens EUR 70 in Rechnung gestellt. Die Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift des Mitarbeiters der Vermietstation auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Ohne diese Unterschrift gehen sämtliche Schäden am Mietfahrzeug zu Lasten des Mieters, insbesondere bei Abstellen des Fahrzeuges außerhalb der Geschäftszeiten.

12. Ersatzfahrzeug

Kann das gebuchte Fahrzeug an der Vermietstation nicht bereitgestellt werden, so behält sich NEDERKORN REISEN das Recht vor, ein Ersatzfahrzeug (mit der Anzahl der benötigten Sitz und Schlafplätze) oder ein größeres Fahrzeug bereitzustellen. Ein Anrecht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp besteht nicht. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Eventuelle Preisdifferenzen werden erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren oder Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters. Ist die Bereitstellung eines Fahrzeugs nicht rechtzeitig möglich, hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen für den Zeitraum zu dem das Reisemobil nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Mieters an den Vermieter werden ausgeschlossen..

13. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind in folgende Länder möglich: Norwegen, Schweden, Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich (Nicht Korsika), Spanien, Portugal, Italien, Kroatien, Griechenland, Slowenien, Schweiz, Andorra, Österreich.

Osteuropäische und andere Länder bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der NEDERKORN REISE GmbH. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

14. Reparaturen

14.1 Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EUR 20 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der NEDERKORN REISEN in Auftrag gegeben werden.

14.2 Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6), von NEDERKORN REISEN erstattet.

14.3 Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder Schadenersatz, soweit NEDERKORN REISEN einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten hat. Zur Abhilfe hat der Kunde der Vermietstation unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und der Vermietstation eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Hierbei sind insbesondere landesspezifische Gegebenheiten (Infrastruktur) zu beachten, evtl. Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters.

14.4 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluß vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche NEDERKORN REISEN nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

15. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von NEDERKORN REISEN ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um vertragliche Hauptpflichten handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung sowie für die Haftung der NEDERKORN REISE GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen bei Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens.

16. Ausschlussfrist, Verjährung

16.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

16.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch NEDERKORN REISEN verjähren in sechs Monaten, außer in Fällen des Vorsatzes, nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der NEDERKORN REISEN die Ansprüche schriftlich zurückverweist.

16.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

17. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

17.1 Der Mieter ist damit einverstanden, daß NEDERKORN REISEN seine persönlichen Daten speichert

17.2 NEDERKORN REISEN darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.

18. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Ibbenbüren als Gerichtsstand vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

19. Schlußbestimmungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluß. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.

Nederkorn Reise GmbH, Reuterstrasse 49, 49477 Ibbenbüren Tel. 054519502 Fax 0545145333